Unsere Dienstleistungen
Was macht das ZivilstandsamtJeder Todesfall wird vom Zivilstandsamt des Todesortes an folgende Stellen gemeldet:
Das Zivilstandsamt des letzten Wohnortes des/der Verstorbenen orientiert die Verwaltungsstellen innerhalb der Gemeinde (Einwohnerkontrolle, Gemeindesteueramt, Gemeindezweigstelle der Sozialversicherungsanstalt des Kantons Aargau [sva] etc.) und meldet den Tod dem Bezirksgerichtspräsidenten (Testamentseröffnung).
Todesurkunde
Aufgrund der Beurkundung im Personenstandsregister kann das Zivilstandsamt des Todesortes Auszüge (Todesurkunden) erstellen. Diese können jederzeit neu ausgestellt werden (Gebühr CHF 25.00).
Wie ist bei einem Todesfall vorzugehen?
Wer noch nie mit einem Todesfall konfrontiert wurde, weiss oft nicht, wie viel damit verbunden ist und was es alles zu erledigen gilt. Folgende Informationen sollen Ihnen einen Einblick in diese Arbeiten verschaffen und zugleich eine Hilfe sein, sich auf diese schwere Zeit vorbereiten zu können.
Was ist zu tun
Erbschaftsdienst / Siegelungswesen
(Meldung durch Zivilstandskreis Seeland)
Nach Eingang der Meldung wird sich der Siegelungsbeamte der Gemeinde innerhalb von höchstens sieben Tagen bei den Angehörigen melden, um ein Siegelungsprotokoll aufzunehmen.
Dieses gibt Aufschluss über Aktiven und Passiven der verstorbenen Person sowie der überlebenden Ehegattin oder des überlebenden Ehegatten.
Für die Protokollaufnahme sind wenn vorhanden folgende Unterlagen bereitzuhalten:
Für weitere Fragen und Auskünfte stehen wir Ihnen jeder Zeit gerne zur Verfügung:B. Monbaron Bestattungsdienste
Brüggstrasse 121
2503 Biel-Bienne
Bernard Monbaron 032 365 99 88
079 334 73 39
PhilosophieUnser Anliegen ist es, den Verstorbenen würdevoll zu bestatten, sie individuell zu begleiten und Ihnen bei der Umsetzung Ihrer Bedürfnisse behilflich zu sein.